Gebühren

Abrechnung erfolgt regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich.

Häufige Fragen

Was kostet eine Beratung? (Erstberatung)

Keine versteckten Kosten!

Ich stelle gemeinsam mit Ihnen im ersten Besprechungstermin auf Wunsch einen Kostenplan auf und werde Sie stets darüber informieren, wenn weitere Gebühren entstehen.

 

Sollten Sie einen groben Richtwert benötigen: Der Maximalbetrag für eine Beratungsstunde sind 190€ zzgl. MwSt.

 

Welche Rechtsschutzversicherung akzeptieren Sie?

Ich arbeite mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Die Erlangung des Kostenschutzes beantrage ich für Sie als Serviceleistung.

 

Ich bin arm und kann die Gebühren nicht bezahlen!

Für gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Wenn Sie mir die erforderlichen Einkommensunterlagen zur Verfügung stellen, übernehme ich für Sie die Antragstellung bei Gericht.

 

Kann ich mit Ihnen meinen Fall auch per E-Mail klären?

Ich lege Wert auf eine persönliche Beratung und erteile deswegen keine rechtsverbindlichen Auskünfte per E-Mail bzw. das Kontaktformular. Gerne teile ich Ihnen mit, ob ich generell für Ihren Fall zuständig bin, für eine persönliche Beratung machen Sie bitte einen Termin mit mir aus. Ich rufe auch gerne zurück, wenn Sie es wünschen.